DER BERUFSBILDUNGSAUSSCHUSS (BBA)
IM CENTRALVERBAND DEUTSCHER BERUFSFOTOGRAFEN
Der Centralverband Deutscher Berufsfotografen hat, wie das seine Satzung in § 29.1. vorsieht, für alle Arbeiten, die im Zusammenhang mit der beruflichen Aus- und Weiterbildung im Fotografenhandwerk stehen, einen Berufsbildungsausschuss (BBA) eingerichtet.
Der BBA ist im Rahmen der Sozialpartnerschaft die gesetzlich anerkannte Arbeitgebervertretung der Berufsfotografen in Belangen der beruflichen Bildung. Mitglieder dieses Ausschusses sind Kolleginnen und Kollegen aus unterschiedlichen Regionen Deutschlands, die ehrenamtlich tätig und als praktizierende Fotografinnen / Fotografen, Prüfungsausschussmitglieder oder auch als Lehrerinnen / Lehrer an berufsbildenden Schulen unmittelbar mit Aus- und Weiterbildung befasst sind.
Grundsatzentscheidungen, die vom BBA vorbereitet wurden, werden der Mitgliederversammlung des Centralverbandes, dem obersten Verbandsorgan, als Beschlussvorlage eingereicht und von dieser endgültig entschieden.
Mitglieder des BBA arbeiten als Sachverständige gemeinsam mit
an der Erstellung
Um den, mit den genannten Themen befassten Fachkräften, Sicherheit in der Umsetzung der Verordnungen und Lehrpläne zu geben, führt der BBA bei Bedarf Schulungen durch.
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