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DER BERUFSBILDUNGSAUSSCHUSS (BBA)

IM 
CENTRALVERBAND DEUTSCHER BERUFSFOTOGRAFEN

Der Centralverband Deutscher Berufsfotografen hat, wie das seine Satzung in § 29.1. vorsieht, für alle Arbeiten, die im Zusammenhang mit der beruflichen Aus- und Weiterbildung im Fotografenhandwerk stehen, einen Berufsbildungsausschuss (BBA) eingerichtet.

 

Der BBA ist im Rahmen der Sozialpartnerschaft die gesetzlich anerkannte Arbeitgebervertretung der Berufsfotografen in Belangen der beruflichen Bildung. Mitglieder dieses Ausschusses sind Kolleginnen und Kollegen aus unterschiedlichen Regionen Deutschlands, die ehrenamtlich tätig und als praktizierende Fotografinnen / Fotografen, Prüfungsausschussmitglieder oder auch als Lehrerinnen / Lehrer an berufsbildenden Schulen unmittelbar mit Aus- und Weiterbildung befasst sind.

 

Grundsatzentscheidungen, die vom BBA vorbereitet wurden, werden der Mitgliederversammlung des Centralverbandes, dem obersten Verbandsorgan, als Beschlussvorlage eingereicht und von dieser endgültig entschieden.

Mitglieder des BBA arbeiten als Sachverständige gemeinsam mit

 

  • der Gewerkschaft ver.di
  • dem Bundesinstitut für Berufsbildung
  • dem Kuratorium der deutschen Wirtschaft für Berufsbildung
  • dem Zentralverband des deutschen Handwerks
  • dem Deutschen Handwerkskammertag
  • dem Forschungsinstitut für Berufsbildung im Handwerk
  • dem Bundesministeium für Wirtschaft und Technologie
  • dem Bundesministerium für Bildung und Forschung
  • der ständigen Kultusministerkonferenz

an der Erstellung

  • der Verordnung über die Berufsausbildung
  • des Ausbildungsrahmenplans
  • des Erläuterungstextes hierzu
  • des Rahmenlehrplans
  • der Unterweisungspläne für die Überbetriebliche Ausbildung
  • dem Berufsbild
  • den Prüfungsanforderungen für die Teile I und II der Meisterprüfung
  • des Erläuterungstextes hierzu
  • des Rahmenlehrplans für den Unterricht zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung.

Um den, mit den genannten Themen befassten Fachkräften, Sicherheit in der Umsetzung
der Verordnungen und Lehrpläne zu geben, führt der BBA bei Bedarf Schulungen durch.

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