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Stellungnahme des Centralverband Deutscher Berufsfotografen

zum Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern und für Heimat

zur Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passdatenerfassungsund

Übermittlungsverordnung sowie weiterer Vorschriften.

 

Im Rahmen der Verbändebeteiligung haben wir den o.g. Entwurf erhalten.

Zu den für uns relevanten Passagen möchten wir Stellung nehmen:

In den vergangenen Jahren haben wir gegenüber dem BMI und BSI mehrfach zum Ausdruck

gebracht, dass der Centralverband die einzig geeignete Institution ist zur Registrierung und

Zertifizierung der an der Passbilderstellung beteiligten Fotografinnen und Fotografen (im

Folgenden „Dienstleister“).

In dem nun vorliegenden Entwurf mussten wir zu unserem Entsetzen feststellen, dass

die Registrierung der Dienstleister den jeweiligen Cloudanbietern übertragen werden soll.

Von Zertifizierung ist gar nicht mehr die Rede.

§ 5c Absatz 1 lautet:

Dienstleister können sich bei einem Cloudanbieter registrieren und indentifizieren in einem

Nutzerkonto.

Weiter:“ Der Cloudanbieter muss daher die genannten Nachweise nur entgegennehmen.

Eine weitere materielle Prüfung findet nicht statt.“

In der Begründung Teil A Absatz III steht wiederum:

„Um dennoch den berechtigten Sicherheitsinteressen, die mit der Integrität der

biometrischen Daten in hoheitlichen Identitätsdokumenten verbunden sind, Rechnung zu

tragen, sind stattdessen hohe Anforderungen an eine zuverlässige Identifizierung derjenigen

Person vorgesehen, die ein Lichtbild übermittelt.“

Das ist ein fulminanter Widerspruch in sich.

Der Verlässlichkeit der biometrischen Daten in hoheitlichen Identitätsdokumenten kommt

eine herausragende Rolle zu.

Wir sind überzeugt, dass ein privates, gewinnorientiertes Unternehmen wie ein Cloud-

Anbieter, nicht berechtigt sein darf, die Nachweise über die Dienstleistereigenschaft

einzuholen wie Gewerbeanmeldung, Auszug aus dem Unternehmensregister,

Handwerkskammerbescheinigung, Finanzamtsbestätigung der freiberuflichen Tätigkeit,

Identitätsnachweis und Steuernummer.

Diese Ansicht scheint schon in dem Entwurf mitzuschwingen, da die Nachweise nur

entgegengenommen werden sollen, ohne jegliche Kontrolle.

Dieser Referentenentwurf bestärkt uns, der Forderung Nachdruck zu verleihen,

dass nur ein Bundesverband als Vertretung der berufsständischen Interessen der

Fotografinnen und Fotografen, nämlich der Centralverband/Bundesinnungsverband

die Registrierung der Dienstleister vornehmen kann.

Wir bereiten mit einer IT-Agentur die Anlage der Nutzerkonten für jeden Dienstleister vor,

unter Abfrage der Dienstleistereigenschaft wie in § 5c gefordert. Diese wird eingetragen

und fälschungssicher automatisch überprüft. Dem Nutzerkonto können mehrere Personen

zugeordnet werden, wenn diese vom Dienstleister dauerhaft beschäftigt werden.

Nach Abschluss der Registrierung wird für jede Person ein Pseudonym erzeugt. Daran kann

der Cloudanbieter die abgeschlossene Registrierung verifizieren.

Auch wenn der Cloudanbieter die Registrierung nicht vornimmt und dies nun der

Centralverband anbietet, liegt hier keine unnötige bürokratische Hürde vor,

wie im § 1c Abs, 2 im Änderungstext zur Passdatenerfassungs- und

Übermittlungsverordnung ausgeschlossen werden soll. Ein Nachweis der

Dienstleistereigenschaft ist in jedem Fall zu erbringen.

Der Centralverband Deutscher Berufsfotografen ist der Überzeugung, dass

neben der Registrierung eine Zertifizierung des Dienstleisters vorgenommen werden soll.

Der Fotograf, die Fotografin bewegt sich im Gesetzestext zur Sicherheit im Pass-, Ausweisund

ausländerrechtlichen Dokumentenwesen, in einer hoheitlichen Aufgabe, dessen er oder

sie sich bewusst sein muss. In einem 4-minütigem Film werden die facts erläutert und zum

Schluss durch einen „Gelesen“- Button bestätigt. Dazu gehört die Information, dass bei

Manipulationsversuchen Maßnahmen gegen die handelnde Person ergriffen werden.

Schlussbemerkung:

Der Centralverband Deutscher Berufsfotografen ist der Auffassung, dass eine

Registrierung der Dienstleister von einem gewinnorientierten Anbieter nicht

vorgenommen werden darf, sondern diese Aufgabe dem Centralverband übertragen

werden muss mit der Möglichkeit des Austausches der Daten mit den Meldbehörden.

Der Centralverband wird in seiner Presse- und Medienarbeit von jetzt an deutlich machen,

dass, sollte der Gesetzentwurf zur Modernisierung des Pass- und Auseiswesens so

verabschiedet werden, ein Bürokratiemonster entsteht, der die angestrebte Sicherheit

nicht herstellt, und, was besonders schlimm ist, gegen Datenschutzauflagen verstößt.

Es wird nicht ausgeschlossen, dass sich Dienstleister mit falschen Angaben einschleichen,

um genau die Manipulationen vorzunehmen, die man in Zukunft verhindern wollte.

Zusätzlich werden wir eine juristische Expertise einholen zur Verletzung des Datenschutzes

und zum Verfassungsschutz.

Der Centralverband sieht sich gezwungen, massiv gegen den Entwurf vorzugehen, denn es

ist viel Zeit verstrichen, ohne dass unsere Argumente Gehör gefunden haben.

Obwohl wir dieser Entwicklung nicht tatenlos zusehen werden, möchten wir die Bitte an das

BMI und BSI richten, zu einem Gespräch bereit zu sein, bei dem wir unsere Argumente

erläutern können.

Für den Vorstand des

Centralverband Deutscher Berufsfotografen

Hans Starosta

Bundesinnungsmeister

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