Stellungnahme des Centralverband Deutscher Berufsfotografen
zum Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
zur Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passdatenerfassungsund
Übermittlungsverordnung sowie weiterer Vorschriften.
Im Rahmen der Verbändebeteiligung haben wir den o.g. Entwurf erhalten.
Zu den für uns relevanten Passagen möchten wir Stellung nehmen:
In den vergangenen Jahren haben wir gegenüber dem BMI und BSI mehrfach zum Ausdruck
gebracht, dass der Centralverband die einzig geeignete Institution ist zur Registrierung und
Zertifizierung der an der Passbilderstellung beteiligten Fotografinnen und Fotografen (im
Folgenden „Dienstleister“).
In dem nun vorliegenden Entwurf mussten wir zu unserem Entsetzen feststellen, dass
die Registrierung der Dienstleister den jeweiligen Cloudanbietern übertragen werden soll.
Von Zertifizierung ist gar nicht mehr die Rede.
§ 5c Absatz 1 lautet:
Dienstleister können sich bei einem Cloudanbieter registrieren und indentifizieren in einem
Nutzerkonto.
Weiter:“ Der Cloudanbieter muss daher die genannten Nachweise nur entgegennehmen.
Eine weitere materielle Prüfung findet nicht statt.“
In der Begründung Teil A Absatz III steht wiederum:
„Um dennoch den berechtigten Sicherheitsinteressen, die mit der Integrität der
biometrischen Daten in hoheitlichen Identitätsdokumenten verbunden sind, Rechnung zu
tragen, sind stattdessen hohe Anforderungen an eine zuverlässige Identifizierung derjenigen
Person vorgesehen, die ein Lichtbild übermittelt.“
Das ist ein fulminanter Widerspruch in sich.
Der Verlässlichkeit der biometrischen Daten in hoheitlichen Identitätsdokumenten kommt
eine herausragende Rolle zu.
Wir sind überzeugt, dass ein privates, gewinnorientiertes Unternehmen wie ein Cloud-
Anbieter, nicht berechtigt sein darf, die Nachweise über die Dienstleistereigenschaft
einzuholen wie Gewerbeanmeldung, Auszug aus dem Unternehmensregister,
Handwerkskammerbescheinigung, Finanzamtsbestätigung der freiberuflichen Tätigkeit,
Identitätsnachweis und Steuernummer.
Diese Ansicht scheint schon in dem Entwurf mitzuschwingen, da die Nachweise nur
entgegengenommen werden sollen, ohne jegliche Kontrolle.
Dieser Referentenentwurf bestärkt uns, der Forderung Nachdruck zu verleihen,
dass nur ein Bundesverband als Vertretung der berufsständischen Interessen der
Fotografinnen und Fotografen, nämlich der Centralverband/Bundesinnungsverband
die Registrierung der Dienstleister vornehmen kann.
Wir bereiten mit einer IT-Agentur die Anlage der Nutzerkonten für jeden Dienstleister vor,
unter Abfrage der Dienstleistereigenschaft wie in § 5c gefordert. Diese wird eingetragen
und fälschungssicher automatisch überprüft. Dem Nutzerkonto können mehrere Personen
zugeordnet werden, wenn diese vom Dienstleister dauerhaft beschäftigt werden.
Nach Abschluss der Registrierung wird für jede Person ein Pseudonym erzeugt. Daran kann
der Cloudanbieter die abgeschlossene Registrierung verifizieren.
Auch wenn der Cloudanbieter die Registrierung nicht vornimmt und dies nun der
Centralverband anbietet, liegt hier keine unnötige bürokratische Hürde vor,
wie im § 1c Abs, 2 im Änderungstext zur Passdatenerfassungs- und
Übermittlungsverordnung ausgeschlossen werden soll. Ein Nachweis der
Dienstleistereigenschaft ist in jedem Fall zu erbringen.
Der Centralverband Deutscher Berufsfotografen ist der Überzeugung, dass
neben der Registrierung eine Zertifizierung des Dienstleisters vorgenommen werden soll.
Der Fotograf, die Fotografin bewegt sich im Gesetzestext zur Sicherheit im Pass-, Ausweisund
ausländerrechtlichen Dokumentenwesen, in einer hoheitlichen Aufgabe, dessen er oder
sie sich bewusst sein muss. In einem 4-minütigem Film werden die facts erläutert und zum
Schluss durch einen „Gelesen“- Button bestätigt. Dazu gehört die Information, dass bei
Manipulationsversuchen Maßnahmen gegen die handelnde Person ergriffen werden.
Schlussbemerkung:
Der Centralverband Deutscher Berufsfotografen ist der Auffassung, dass eine
Registrierung der Dienstleister von einem gewinnorientierten Anbieter nicht
vorgenommen werden darf, sondern diese Aufgabe dem Centralverband übertragen
werden muss mit der Möglichkeit des Austausches der Daten mit den Meldbehörden.
Der Centralverband wird in seiner Presse- und Medienarbeit von jetzt an deutlich machen,
dass, sollte der Gesetzentwurf zur Modernisierung des Pass- und Auseiswesens so
verabschiedet werden, ein Bürokratiemonster entsteht, der die angestrebte Sicherheit
nicht herstellt, und, was besonders schlimm ist, gegen Datenschutzauflagen verstößt.
Es wird nicht ausgeschlossen, dass sich Dienstleister mit falschen Angaben einschleichen,
um genau die Manipulationen vorzunehmen, die man in Zukunft verhindern wollte.
Zusätzlich werden wir eine juristische Expertise einholen zur Verletzung des Datenschutzes
und zum Verfassungsschutz.
Der Centralverband sieht sich gezwungen, massiv gegen den Entwurf vorzugehen, denn es
ist viel Zeit verstrichen, ohne dass unsere Argumente Gehör gefunden haben.
Obwohl wir dieser Entwicklung nicht tatenlos zusehen werden, möchten wir die Bitte an das
BMI und BSI richten, zu einem Gespräch bereit zu sein, bei dem wir unsere Argumente
erläutern können.
Für den Vorstand des
Centralverband Deutscher Berufsfotografen
Hans Starosta
Bundesinnungsmeister
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