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Bundesgerichtshof stärkt Rechte von Fotografen

 

 

 

Einer Hochzeitsfotografin steht trotz einer pandemiebedingten Verschiebung einer Hochzeit ihr Vergütungsanspruch zu.

 

Der Bundesgerichtshof (BGH) aus Karlsruhe hat mit Urteil vom 27. April 2023 (AZ VIII ZR 144/22) entschieden, dass ein Hochzeitspaar die beauftragte Fotografin bezahlen muss.

 

Ursprünglich hatte das Paar geplant, am 1. August 2020 mit 100 Gästen kirchlich zu heiraten, die Hochzeit sollte fotografisch 10 Stunden lang durch die Fotografien begleitet werden. Al Honorar waren 2.500 € vereinbart worden.

 

Pandemiebedingt wurde die Hochzeit um ein Jahr auf den 31. Juli 2021 verlegt. Der Termin im Juli 2021 wurde dann von einem anderen Fotografen wahrgenommen. Der ursprünglich beauftragten Fotografin wurde der Vertrag gekündigt. Zu Unrecht, wie die obersten Robenträger entschieden.

 

Zur Begründung führen die Karlsruher Richter aus, dass zunächst trotz Corona die fotografische Dienstleistung nicht per se unmöglich gewesen ist. Eine kirchliche Trauung war zu Pandemiezeiten möglich, es hätten nur die aktuellen Corona Schutzmaßnahmen beachtet werden müssen. Die Hochzeit wäre mit weniger Gästen möglich gewesen, mithin natürlich die Erbringung der fotografischen Leistung.

 

Der Umstand, dass später ein anderer Fotograf beauftragt worden ist, rechtfertigt es ebenso nicht, dass die ursprünglich beauftragte Fotografin nicht bezahlt werden soll.

 

Daher stehen im Ergebnis der Fotografin die vereinbarte Vergütung zu. Sie muss lediglich ihre ersparten Aufwendungen abziehen, dies sind zum Beispiel die Fahrt und Materialkosten.

 

Einschätzung Rechtsanwalt Hoesmann, Justiziar CV

Viele Fotografen haben während der Pandemiezeit finanzielle Einbrüche gehabt. Durch das nunmehr ergangene Urteil werden die Rechte der Fotografen dahingehend gestärkt, dass einmal geschlossene Verträge in Pandemiesituationen und Ausnahmesituationen weiter Gültigkeit haben.

 

Nur weil eine Veranstaltung anders bzw. kleiner möglich ist, als es der Kunde ursprünglich geplant hat, führt dies nicht dazu, dass der Fotograf kein Anspruch auf seine angemessene Bezahlung hat.

 

Fotografen, welche vielleicht noch Forderungen aus Pandemiezeiten offen haben, können mithilfe dieses Urteils gegenüber ihren Kunden auf eine Zahlung pochen.

 

Wenn Sie Fragen zu dem Thema haben, steht Ihnen der Justiziar des CV gerne zur Verfügung.

Bundesgerichtshof stärkt Rechte von Fotografen

 

-- Kanzlei Hoesmann www.hoesmann.eu Storkower Straße 158 10407 Berlin T: 030-610-80-4191 F: 030-956-07-178

 

 

 

 

 

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